Rentenversicherung für Minijobber: Erfüllung von Wartezeiten

0

Rentner haben die Möglichkeit, durch einen Minijob ihre Rente aufzustocken und von den Vorteilen der Rentenversicherung zu profitieren. Um jedoch alle Leistungen der Rentenversicherung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen beachtet werden.

Minijob und Rente: Beitrag und Leistungsumfang

Durch Beiträge ihres Arbeitgebers sind Minijobber in der Rentenversicherung abgesichert. Um ihren Rentenanspruch zu verbessern, können sie zusätzlich einen eigenen Beitrag zahlen. Dadurch haben sie nicht nur Anspruch auf eine regelmäßige Rente, sondern auch auf Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsleistungen.

Neue Regelungen für Rentenversicherung von Altersvollrentnern

Altersvollrentner waren bis Ende 2016 in der Regel von der Versicherungspflicht für Minijobs befreit. Mit dem Inkrafttreten des Flexirentengesetzes zum 1. Januar 2017 änderte sich dies. Arbeitgeber mussten weiterhin einen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen, während der Rentner keinen Anspruch auf Rentenleistungen hatte.

Rentner können sich formlos in Rentenversicherung einschreiben

Seit 2017 haben Rentnerinnen und Rentner das Recht, unabhängig von ihrem Alter freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu müssen sie ihrem Arbeitgeber lediglich eine schriftliche Erklärung vorlegen. Minijobber, die sich in der Vergangenheit bewusst gegen eigene Beiträge entschieden haben, können jedoch nicht von dieser Regelung profitieren.

Rentner können durch Minijobs ihre Rente aufstocken

Durch die Zahlung eigener Beiträge können Rentner ihre Rente aufstocken. Ein volles Jahr Minijob führt zu einer monatlichen Rentenerhöhung von ca. 5 Euro. Die neu erworbenen Rentenansprüche werden zum 1. Juli jeden Jahres gutgeschrieben.

Zusätzlicher Beitrag zur Rentenversicherung bei Minijobs

Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 520 Euro beträgt der Eigenbeitrag eines Minijobbers zur Rentenversicherung 18,72 Euro. Dieser Eigenbeitrag von 3,6 Prozent wird zusätzlich zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent gezahlt.

Nach einem Jahr Minijob steigt die monatliche Rente um ungefähr fünf Euro. Auch wenn dieser Betrag nicht allzu hoch ist, ist es dennoch empfehlenswert, eigene Beiträge zu zahlen, um für den Fall einer Rehabilitation oder Erwerbsminderung finanziell abgesichert zu sein.

Rentenansprüche durch Minijob erworben

Bei versicherungspflichtigen Minijobs wird die Beschäftigungszeit sowohl auf die Wartezeit für Altersrenten als auch für Erwerbsminderungsrenten und die Grundrente angerechnet.

Auch wenn Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können sie weiterhin Wartezeitmonate ansammeln, jedoch maximal ein Drittel der Arbeitsmonate, abhängig von ihrem Verdienst.

Eigenbeitrag bei Minijob erhöht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Minijobber, die ihren eigenen Rentenversicherungsbeitrag zahlen, können eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn sie mindestens fünf Jahre lang versichert waren und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre lang Pflichtbeiträge geleistet haben. Dabei werden auch Beiträge aus einem Minijob berücksichtigt.

Riester-Rente und Entgeltumwandlung für Minijobber vorteilhaft

Minijobber, die bereit sind, einen Eigenbeitrag zu leisten, haben Anspruch auf staatliche Förderung in Form einer Riester-Rente. Diese Förderung steht sowohl dem Minijobber selbst als auch seinem Ehepartner offen. Zusätzlich haben Minijobber die Möglichkeit, eine Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Durch die Nutzung dieser Optionen können sie ihre Altersvorsorge weiter stärken und sich eine zusätzliche finanzielle Absicherung für den Ruhestand schaffen.

Wissenswertes über die Auswirkungen der Eigenbeitragsbefreiung

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Minijobber sich vor einer Befreiung von der Zahlung des Eigenbeitrags über die möglichen Folgen für ihre soziale Absicherung informieren.

Wenn Minijobber sich dazu entscheiden, auf die Versicherungspflicht bei ihrem Minijob zu verzichten, hat das erhebliche Konsequenzen. Im Krankheitsfall haben sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und erhalten keine Förderung mehr für ihre Riester-Rente. Auch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge geht verloren.

Versicherungsfreiheit für vor 2013 Minijobber bei 400 Euro

Minijobber, die bereits vor 2013 einen Minijob hatten, bleiben weiterhin von der Versicherungspflicht befreit, solange ihr monatlicher Verdienst nicht über 400 Euro liegt. Das bedeutet, dass sie keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen, jedoch auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.

Wenn das monatliche Einkommen eines Minijobbers die Grenze von 400 Euro übersteigt, wird sein bisher versicherungsfreier Minijob automatisch in einen versicherungspflichtigen Job umgewandelt. Der Minijobber ist dann verpflichtet, Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Auch Minijobber in Privathaushalten haben die Möglichkeit, Rentenansprüche zu erwerben, müssen jedoch etwas höhere Eigenbeiträge leisten.

Midijob: Arbeitgeber zahlt Beiträge zur Sozialversicherung

Wenn das monatliche Einkommen zwischen 520 Euro und 2.000 Euro liegt, handelt es sich um einen Midijob im Übergangsbereich. Diese Beschäftigungsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig, wobei der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung übernimmt. Die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung hängt vom Einkommen des Midijobbers ab.

Der Minijob bietet Rentnern die Möglichkeit, ihre Rente aufzubessern, indem sie eigene Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Dadurch erhöht sich ihre monatliche Rente um etwa 5 Euro pro Jahr. Zudem haben Minijobber Anspruch auf Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsleistungen. Darüber hinaus erfüllen sie die Voraussetzungen für eine Riester-Rente und eine betriebliche Altersvorsorge.

Rentner, die eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in Betracht ziehen, sollten die Auswirkungen auf ihre soziale Absicherung sorgfältig analysieren. Trotzdem kann ein Minijob eine interessante Möglichkeit sein, die Rente zu erhöhen und sich für den Fall einer Rehabilitation oder Erwerbsminderung abzusichern.

Lassen Sie eine Antwort hier