Kritik an Riester-Rente: Hohe Gebühren und niedrige Zinsen bemängelt

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Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs könnte eine positive Auswirkung auf die Auszahlung von Riester-Sparern haben. Der BGH erklärte eine Klausel, die von Sparkassen in Riester-Verträgen verwendet wurde, für unwirksam. Es geht um die Regelung, dass dem Sparer bei Vereinbarung einer Leibrente möglicherweise Abschluss- und/oder Vermittlungskosten in Rechnung gestellt werden können. Der Vorsitzende Richter in Karlsruhe argumentierte, dass diese Klausel für den durchschnittlichen Verbraucher nicht ausreichend klar und verständlich ist. Betroffene sollten daher genau wissen, mit welchen Kosten sie rechnen müssen.

Riester-Sparer aufgepasst: Gebührenklausel von Sparkassen unwirksam

Kunden, die einen Riester-Banksparplan bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach in Bayern abgeschlossen haben, könnten von einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) profitieren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen diese und andere Sparkassen geklagt, da sie ähnliche Klauseln in ihren Riester-Verträgen verwendet haben. Laut der Verbraucherzentrale dürfen Sparkassen nun in solchen Fällen keine Gebühren mehr erheben. Kunden, die sich noch in der Ansparphase befinden, sollten das Urteil im Hinterkopf behalten. Geldinstitute dürfen solange keine Kosten verlangen, solange diese nicht transparent ausgewiesen werden.

Sparkassenverband und Volksbanken prüfen Klausel-Auswirkungen auf Verträge

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht davon aus, dass zahlreiche Kunden anderer Institute möglicherweise von solchen Klauseln betroffen sein könnten. Die bisherigen Urteile der Oberlandesgerichte waren in dieser Angelegenheit uneinheitlich. Der Sparkassenverband DSGV und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken prüfen derzeit die Auswirkungen des Urteils auf ihre eigenen Verträge. Ein Vertreter der Sparkasse Günzburg-Krumbach argumentierte vor dem BGH, dass es sich bei der Klausel um einen allgemeinen Hinweis handele und keine rechtsverbindliche Vertragsbedingung darstelle.

Hohe Gebühren und niedrige Zinsen: Kritik an Riester-Rente

Die Riester-Rente ist seit langem umstritten, insbesondere aufgrund der hohen Gebühren und niedrigen Zinsen, die die Rendite beeinflussen können. Bereits im April kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Kosten, die Anbieter bei Beginn der Auszahlung erheben. Das Hauptziel der Riester-Rente besteht darin, Menschen dabei zu unterstützen, Geld für ihre Altersvorsorge anzusparen, indem staatliche Zulagen gewährt werden. Laut aktuellen Daten des Bundesarbeitsministeriums gibt es knapp 16 Millionen Riester-Verträge, von denen etwa ein Fünftel bis knapp ein Viertel derzeit nicht aktiv sind und nicht bespart werden.

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