KHVVG: Willen zur Verbesserung der stationären Versorgung erkennbar

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Die Private Krankenversicherung (PKV) begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu optimieren. Dennoch sieht der Verband erhebliche Defizite im aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), die das Gelingen der Reform gefährden könnten.

Vorhaltevergütung gibt Krankenhäusern falsche Anreize, bemängelt PKV

Ein wesentlicher Kritikpunkt der PKV betrifft die geplante Vorhaltevergütung, die nach Ansicht des Verbands zu neuen Fehlanreizen und zusätzlicher Bürokratie führen wird. Die Vergütung löst jedoch keine der bestehenden Probleme in der stationären Versorgung und könnte den Krankenhäusern falsche Anreize bieten. Zudem wird betont, dass die Vorhaltevergütung keine Garantie für eine flächendeckende Versorgung darstellt. Spezialisierte Kliniken könnten in Zukunft weniger Patienten aufnehmen, da sie das Geld auch ohne diese Tätigkeit erhalten. Der PKV-Verband schlägt daher vor, den Umfang der Vorhaltefinanzierung auf 20 Prozent zu reduzieren, wie es von der wissenschaftlichen Kommission vorgeschlagen wird.

Verfassungsrechtliche Bedenken: PKV gegen Finanzierung des Transformationsfonds durch Beitragsgelder

Die PKV kritisiert die geplante Finanzierung des Bundesanteils des Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro. Die Verwendung von Beitragsgeldern der Versicherten wird als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen, da die Krankenhaus-Struktur eine Aufgabe der Länder ist und daher aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Insbesondere die Beteiligung an Schließungskosten wird von der PKV abgelehnt, da dies zu erfolgreichen Verfassungsklagen führen könnte.

PKV als zweitwichtigster Kostenträger ausgeschlossen

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist ein zentraler Partner in der stationären Versorgung in Deutschland. Mit über 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus ist sie maßgeblich an der Finanzierung beteiligt. Trotz dieser Rolle wird ihre angemessene Beteiligung bei wichtigen Informationsflüssen und Entscheidungsprozessen im aktuellen Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Um die Reform erfolgreich umzusetzen und die neuen Finanzierungswege effektiv einzuführen, ist eine gerechte Einbindung des PKV-Verbands bzw. seiner Landesausschüsse unverzichtbar.

PKV fordert Beteiligung bei wichtigen Entscheidungsprozessen der Reform

Das geplante Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) signalisiert den Willen der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu verbessern. Allerdings stößt der aktuelle Referentenentwurf bei der Private Krankenversicherung (PKV) auf Kritik, da er deutliche Schwächen aufweist. Insbesondere die geplante Vorhaltevergütung und die Art der Finanzierung des Transformationsfonds werden als problematisch angesehen. Die PKV fordert zudem eine angemessene Beteiligung bei wichtigen Entscheidungsprozessen. Es ist zu hoffen, dass diese Bedenken bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden, um eine erfolgreiche und nachhaltige Krankenhausreform sicherzustellen.

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